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   VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 64/95   

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https://dejure.org/1995,4449
VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 64/95 (https://dejure.org/1995,4449)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.10.1995 - VerfGH 64/95 (https://dejure.org/1995,4449)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 64/95 (https://dejure.org/1995,4449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1997, 123
  • DtZ 1997, 233
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 64/95
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, bei der Kontrolle von auf Bundesrecht beruhenden Entscheidungen der Berliner Verwaltungsbehörden und Gerichte am Maßstab der mit den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleichen Grundrechte der Verfassung von Berlin inzident und unter Beachtung von Art. 100 Abs. 1 GG die entscheidungserheblichen bundesrechtlichen Bestimmungen - hier: mit dem Grundrecht auf Gleichbehandlung zu prüfen (im Anschluß an Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - DVBl 1994, 1189 = NVwZ 1995, 784 = NJ 1995, 29).

    Er ist wie jedes andere Gericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG verpflichtet, ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei seiner Entscheidung ankommt, auf seine Vereinbarkeit - hier: mit dem vom Grundgesetz und der Berliner Verfassung inhaltsgleich verbürgten Gleichbehandlungsgrundsatz zu überprüfen und dann, wenn er eine solche Vereinbarkeit verneint, sein Verfahren auszusetzen und das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen (vgl. Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - DVBl. 1994, 1189 = NVwZ 1995, 784 = NJ 1995, 29).

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 64/95
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. im einzelnen Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - NJW 1994, 436 m.w.N.) steht der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nicht entgegen, daß ihr Gegenstand Gerichtsentscheidungen sind, welche auf der Anwendung von Bundesrecht beruhen.
  • VerfGH Berlin, 17.02.1993 - VerfGH 53/92

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 64/95
    Mit Blick auf die geregte Verletzung des Art. 6 Abs. 1 VvB, durch den die umfassende Gleichheitsgarantie für alle Menschen mit demselben Umfang wie durch Art. 3 Abs. 1 GG verbürgt wird (vgl. etwa Beschluß vom 17. Februar 1993 - VerfGH 53/92 -), scheitert die Verfassungsbeschwerde nicht schon daran, daß das Landgericht bei seiner Entscheidung § 83 Abs. 1 und 2 BRAGO in der durch das Inkrafttreten des Gesetzes vom 23. September 1990 bewirkten Fassung und damit Bundesrecht angewandt hat.
  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 64/95
    Das eröffnet indes nicht den Weg zur (beachtlichen) Rüge einer Verletzung subjektiver Rechte des Bundesrechts vor dem Verfassungsgerichtshof (vgl. u.a. Beschluß vom 8. September 1993 - VerfGH 59/93 -).
  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98

    Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer

    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, bei der Kontrolle von auf Bundesrecht beruhenden Entscheidungen der Berliner Behörden und Gerichte am Maßstab der mit den Grundrechten das Grundgesetzes inhaltsgleichen Grundrechte der Verfassung von Berlin inzident und unter Beachtung von Art. 100 Abs. 1 GG die Übereinstimmung der entscheidungserheblichen bundesrechtlichen Bestimmungen mit dem Bundesverfassungsrecht - hier: mit dem Grundrecht auf Gleichbehandlung - zu prüfen (im Anschluß an den Beschluß vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 64/95 - LVerfGE 3, 104).

    Er hat sich für befugt und verpflichtet gehalten, wie jedes andere Gericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei seiner Entscheidung ankommt, auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu überprüfen und dann, wenn er eine solche Vereinbarkeit verneinen sollte, sein Verfahren auszusetzen und das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 64/95 - LVerfGE 3, 104).

  • OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 WF 532/00

    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung für Rechtsanwälte im Beitrittsgebiet

    Die im Einigungsvertrag angeordnete Gebührenkürzung verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG - so schon KG im JurBüro 1992, 807 ff., ebenso BerlVerfGH DtZ 1997, 233 f. und BVerwG NJW 2000, 452 ).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96

    Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § 1

    Durch Art. 6 Abs. 1 VvB 1950 wird die umfassende Gleichheitsgarantie für alle Menschen in demselben Umfang wie durch Art. 3 Abs. 1 GG verbürgt (vgl. etwa Beschluß vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 64/95 - LVerfGE 3, 104, 107).
  • VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 89/98

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Disziplinarmaßnahmen (hier:

    Das eröffnet indes nicht den Weg zur (beabsichtigten) Rüge einer Verletzung subjektiver Rechte des Bundesrechts vor dem Verfassungsgerichtshof (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. September 1993 - VerfGH 59/93 - LVerfGE 1, 1 49 ff. und vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 64/95 - LVerfGE 3, 104 ff.).
  • VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 4/97

    Durch Art. 15 Abs. 5 S. 2 Verfassung Berlin (VvB) verbürgtes Recht auf den

    Das eröffnet indes nicht den Weg zur (beachtlichen) Rüge einer Verletzung subjektiver Rechte des Bundesrechts vor dem Verfassungsgerichtshof (st. Rspr., vgl. u. a. Beschlüsse vom 8. September 1993 - VerfGH 59/93 - LVerfGE 1, 149, 151 und vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 64/95 - NJ 1996, 363).
  • OLG Nürnberg, 02.12.1997 - 1 U 1316/97

    Gebührenermäßigung für Kostenschuldner mit allgemeinem Gerichtsstand im

    Sie läßt sich mit dem Ziel rechtfertigen, den aufs Ganze gesehen ungünstigeren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Beitrittsgebiet Rechnung zu tragen (BGH MDR 1996, 205 /206 unter Hinweis auf BT-Drucks. 11/7817,29; ferner - für Nr. 26 a - BayVerfGH DtZ 1997, 233 f).
  • VerfGH Berlin, 22.02.1996 - VerfGH 74/95

    Kein Verstoß gegen Rückwirkungsverbot, Gleichbehandlungsgebot und Verbot der

    Und durch Art. 6 Abs. 1 VvB wird die umfassende Gleichheitsgarantie für alle Menschen in demselben Umfang wie durch Art. 3 Abs. 1 GG verbürgt (vgl. etwa Beschluß vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 64/95 -).
  • VerfGH Berlin, 03.09.1998 - VerfGH 14/98

    Die Nichtanerkennung als politisch Verfolgter im Nationalsozialismus eines zum

    Das eröffnet indes nicht den Weg zur (beachtlichen) Rüge einer Verletzung subjektiver Rechte des Bundesrechts vor dem Verfassungsgerichtshof (vgl. u. a. Beschluss vom 8..September 1993 - VerfGH 59/93 - LVerfGE 1, 149 ff. und Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 64/95 - LVerfGE 3, 104 ff.).
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